Hunkemöller – Hausrecht – des Ladens verwiesen

Ich schrieb an Hunkemöller :

Guten Tag,

ich war heue auf der Suche nach einer Leggins
und betrat Ihren Laden im Wandsbeker Quarree.

Sofort wurde ich auf die Maske angesprochen
und sagte, dass ich von der Maskenpflicht befreit bin.

Daraufhin wurde ich zwar freundlich aber bestimmt
des Ladens verwiesen mit Hinweis auf Ihr Hausrecht.

Ich darf daran erinnern, dass sogar Kanzlerin Merkel betont hat,
dass niemand, der von der Maskenpflicht befreit ist,
gehindert werden darf an der Teilhabe am Leben.

Sie grenzen Menschen mit Maskenbefreiung aus.

Zu den Gründen für eine Maskenbefreiung können zählen:

  • Asthma und Atemwegserkrankungen,
  • Herzerkrankungen aller Art,
  • Panikerkrankungen
  • und Traumata, z. B. nach Vergewaltigungen u.v.m.

Wie gedankenlos und menschenverachtend !

Sie dürfen versichert sein, dass ich auch nach Corona
Ihre Läden nicht mehr betreten werde und jedem erzählen werde,
aus welchem Grunde ich das entschieden habe.

Wir gehen – in der nächsten Zeit – wahrscheinlich
auf die größte Insolvenzwelle zu,  die es je gegeben hat.

Ich habe meine Leggins bei C & A gefunden,
wo ich von Anfang an – auch mit Maskenbefreiung –
freundlich bedient werde.

So hat also auch Corona sein gutes.
Es trennt die Spreu vom Weizen.
Leben sie wohl – oder auch nicht.

Viele Grüße
Margit Ricarda Rolf

[ Diskriminierung ]

.
.
.
:

Teile mit Freu(n)de(n): Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Google Bookmarks
  • Facebook
  • XING
  • Twitter
  • LinkedIn
  • Live-MSN
  • MySpace
  • MisterWong
  • Webnews
  • email
  • Print
Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Diskriminierung, Projekt abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert